
Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer Messehalle sind nach DIN 1055-3, Tabelle 1 [Kat C] als lotrechte Nutzlast anzusetzen:
Eine eingeschränkte Nutzung durch Fachbesucher oder Standpersonal für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier Anordnung oder in abgeteilten Besprechungsbüros, erfordert eine Nutzlast [Kat. C1]: qk = 3,0 kN/m2.
Eine uneingeschränkte Nutzung als freizugängliche Ausstellungs- und Versammlungsfläche oder Verkaufsraum ohne oder mit dichter Bestuhlung erfordert eine Nutzlast [ab Kat. C3]: qk = 5,0 kN/m2.
Treppen und Treppenpodeste müssen immer für eine Nutzlast [Kat. T2]: qk = 5,0 kN/m2 ausgelegt werden.